Hühner müssen nach § 14 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) bei der Tierseuchenkasse
angemeldet werden – und zwar ab dem ersten Tier. Bei Kleingruppen ist das meist kostenlos. Außerdem müssen Sie Ihre Hühner alle drei Monate gegen atypische Geflügelpest und jährlich gegen die
Vogelseuche impfen lassen.
Die Hühner-Salmonellen-Verordnung greift in der Regel nur für größere
Hühnerhaltung. Allerdings kann die zuständige Behörde auch für kleine Hühnerherden eine Impfung gegen Salmonellen anordnen, wenn dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich
erscheint.
Kleinhalter im Sinne der Verordnung gilt wer "weniger als 350 Hühner zum Zweck
der Konsumeierproduktion" hält.
Wird eine Stallpflicht für Geflügel verhängt, dürfen auch die Hühner aus privater
Haltung nicht raus.
Durch diese Vorschriften sollte sich niemand abschrecken lassen! Alles halb so
wild!