bauvorschriften

Tauben und Hühner halten sich gern im Freien auf, aber für die Nacht und Schlechtwetter bzw. den Winter ist eine feste Behausung unerlässlich! Mit etwas handwerklichem Geschick lässt sich da auch selbst etwas bauen oder ein Gartenhaus umfunktionieren. Für den Fall, dass ein bestehendes Gebäude umgewidmet wird, ergeben sich baurechtlich keine Folgen und man kann einfach loslegen. Läuft es auf einen Neubau hinaus, sind evtl. Bauvorschriften zu beachten (Grenzabstände, Größe etc.). Diese Vorschriften können sogar innerhalb einer Gemeinde unterschiedlich sein, sodass sich keine Pauschalaussagen treffen lassen. In der Regel wird es aber nicht genehmigungspflichtig sein, einen kleinen Hühnerstall oder Taubenschlag auf dem eigenen Grund zu errichten.

 

Bei Unsicherheit sollte immer das örtliche Baurecht zu Rate gezogen werden.

Geflügelzuchtverein Feuchtwangen

und Umgebung e.V.

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