gesetzliche Pflichten des halters

Hühner müssen nach § 14 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden – und zwar ab dem ersten Tier. Bei Kleingruppen ist das meist kostenlos. Außerdem müssen Sie Ihre Hühner alle drei Monate gegen atypische Geflügelpest und jährlich gegen die Vogelseuche impfen lassen.

 

Die Hühner-Salmonellen-Verordnung greift in der Regel nur für größere Hühnerhaltung. Allerdings kann die zuständige Behörde auch für kleine Hühnerherden eine Impfung gegen Salmonellen anordnen, wenn dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich erscheint.

Kleinhalter im Sinne der Verordnung gilt wer "weniger als 350 Hühner zum Zweck der Konsumeierproduktion" hält.

 

Wird eine Stallpflicht für Geflügel verhängt, dürfen auch die Hühner aus privater Haltung nicht raus.

 

Durch diese Vorschriften sollte sich niemand abschrecken lassen! Alles halb so wild!

Geflügelzuchtverein Feuchtwangen

und Umgebung e.V.

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