Registrierung sowie regelmässige impfung von geflügelbeständen gegen die newcastle disease sind pflicht!

In Deutschland besteht eine Impfpflicht für Hühner- und Truthühner gegen die anzeigepflichtige Newcastle Disease (ND), auch atypische Geflügelpest genannt. Die ND ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Truthühner (Puten). Aber auch andere Vogelarten sind für ND empfänglich und können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken. Vorbeugend müssen deshalb alle Geflügelhalter - auch Hobbytierhalter - ihre Tiere regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit impfen. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität aller Tiere gewährleistet wird. Die Impfhäufigkeit wird vom Impfstoffhersteller vorgegeben. Besonders Hühnerhalter, die ihre Tiere auf Ausstellungen ausstellen wollen, sollten diese Impfabstände beachten! Über die durchgeführten Impfungen ist ein Nachweis zu führen. Zuwiderhandlungen gegen die Impfpflicht und fehlende Nachweisführung können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus können bei Auftreten eines Tierseuchenausbruchs auch Regressforderungen anfallen, wenn die Tierhalter ihrer Impfpflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind.

Die Infektion eines gesunden Geflügelbestandes mit dem Virus erfolgt meist über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren, beispielsweise beim Zukauf von Tieren unbekannten Gesundheits-, beziehungsweise Impfstatus. Weiter Übertragungsmöglichkeiten bestehen beim Kontakt mit Geflügelabfällen, Geräten, Futter, Einstreu und Menschen.

 

Weiterführende Infos zu diesem Thema sowie zu der aktuellen Gefährdungslage können HIER nachgelesen werden.

 

Ergänzend weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Haltung von Hühnern, Puten und Tauben und auch Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln und Laufvögeln beim Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz der jeweils zuständigen Kreisverwaltung registriert werden müssen, jeder Halter erhält eine Registrier-Nummer!

 

Unser Geflügelzuchtverein bietet für seine Mitglieder eine Versorgung mit dem Impfstoff zu den festgelegten Terminen.

 

Die Verabreichung des Impfstoffs erfolgt über das Tränkewasser. Damit die Tiere möglichst viel von dem Impfstoff innerhalb kurzer Zeit aufnehmen, empfiehlt es sich die Tränke am späten Abend / frühen Morgen aus dem Stall zu entfernen. Nach Abholen des Impfstoffes wird dieser umgehend in das Tränkewasser gegeben und die Tränke wieder in den Stall gestellt.

Geflügelzuchtverein Feuchtwangen

und Umgebung e.V.

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Bergnerzell 14

91555 Feuchtwangen

MAIL: m.biswanger@t-online.de

TEL: 09852 / 703872

Hinweise zu den Bilddateien:

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  • Geflügel impfen: wachtelgold.de
  • Bilddateien Vorstandschaft: Steffen Meyer 
  • Bilddateien Halter und Züchter: Steffen Meyer